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Als Interessenparteien werden solche politischen Organisationen genannt, deren Programm sich auf die Vertretung einzelner - vor allem wirtschaftlicher - Interessen ihrer Anhänger beschränkt.

Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland spielten Interessenparteien ca. in der Anfangszeit eine gewisse Rolle (Bund der Heimatvertriebenen).

In der Weimarer Republik erzielten die Interessenparteien zwischen 1924 und 1930 teilweise mehr als 10 Prozent der Stimmen. Sie vertraten die Interessen des Mittelstandes (Wirtschaftspartei), der Inflationsgeschädigten (Volksrechtpartei) oder der Landwirtschaft (Landbund, Landvolk, Bayerischer Bauernbund). Nach 1930 verloren sie ihre Wähler zu dem größten Teil an die NSDAP.

In der Wahlsoziologie werden die Interessenparteien darum häufig als "Zwischenwirte" genannt, die von vielen Wählern auf dem Weg von den bürgerlichen Parteien (DDP, DVP, DNVP) zur NSDAP gewählt wurden.

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